Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung u.a. in der VR China

Befreiung eines koreanischer Hersteller der betroffenen Waren von der geltenden Antidumpingmaßnahme

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1167 der Kommission vom 18. Juli 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren von unter anderem aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht; ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 19.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt