Antidumping – Kabel mit Ursprung in China

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 316 vom 24. September 2020, S. 10.

Gegenstand der Untersuchung sind Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 8544 70 00.

Die folgenden Waren sind ausgenommen:

  • Kabel, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind, und
  • Kabel für den Unterwassereinsatz. Kabel für den Unterwassereinsatz sind Kabel aus optischen Fasern mit Kunststoffisolierung, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen liegen.

 

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