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Antidumping – Hebelmechaniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 49 vom 9. Februar 2023, S. 8.
Die Antidumpingmaßnahmen treten am 10. November 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023