Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Sie betrifft sowohl die Antidumping- als auch die Antisubventionsmaßnahmen. Die Maßnahmen gelten seit 2017.

  • Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien; ABl. L C 113 vom 9. März 2022, S. 3;
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien; ABl. L C 113 vom 9. März 2022, S. 13.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Grafitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,65 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 6,0 μΩm oder weniger und von für solche Elektroden verwendeten Nippeln, unabhängig davon, ob sie zusammen oder getrennt eingeführt werden, mit Ursprung in Indien.

Die Grafitelektroden werden derzeit unter den KN-Code ex 8545 11 00 (TARIC-Code 8545 11 00 10), die Nippel unter den KN-Code ex 8545 90 90 (TARIC-Code 8545 90 90 10) eingereiht.

 

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