Antidumping – Garne aus Polyestern mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen treten im Februar 2022 außer Kraft, sofern es keine Auslaufüberprüfung gibt.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1820 ; ABl. L 369 vom 19. Oktober 2021, S. 3.

Die Europäische Kommission teilt mit der vorliegenden Durchführungsverordnung mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat.

Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen:

Bisheriger UnternehmensnameNeuer UnternehmensnameTARIC-Code
Wuxi Solead Technology Development Co., Ltd.; Yixing City“Jiangsu Solead New Material Group Co., Ltd.; Yixing CityA977

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.