Antidumping – Folien aus Aluminium mit Ursprung in Russland

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 98 vom 25. März 2020, S. 11.

Auf Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Russland gilt ein Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2385 eingeführt wurde. Diese Maßnahme tritt am 19. Dezember 2020 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

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