Antidumping – Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Der endgültige Antidumpingzoll besteht seit 2021.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2189; ABl. L 289 vom 10. November 2022, S. 1.

Umfirmierung eines Unternehmens

Die Europäische Kommission teilt mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat. Es gilt weiterhin ein unternehmensspezifischer Zollsatz in Höhe von 19 Prozent.

Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen:

  • Bisheriger Unternehmensname: Alnan Aluminium Inc.
  • Neuer Unternehmensname: ALG Aluminium Inc.

Der TARIC-Zusatzcode C616 ändert sich nicht und gilt seit dem 7. Juni 2022 für ALG Aluminium Inc.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.