Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der Unternehmen, die vom Antidumpingzoll befreit sind.

Einzelheiten zu den vom Beschluss betroffenen Firmen sind den Tabellen zu den jeweils genannten Artikeln zu entnehmen: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1461; ABl. L 229 vom 5. September 2022, S. 69.

Für Fahrradmontagebetriebe besteht die Möglichkeit, eine Befreiung vom Antidumpingzoll zu beantragen. Mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht die Europäische Kommission mehrere Entscheidungen zur Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022