Antidumping – Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Durchführungsverordnung (EU) 2023/100 der Kommission vom 11. Januar 2023  ABl. L 10 vom 12. Januar 2023, S. 35;

Die Kommission mit Wirkung vom 13. Januar 2023 vorläufige Antidumpingmaßnahmen auf Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in China ein. Die Maßnahmen gelten für sechs Monate.

Betroffene Waren

Gegenstand der Untersuchung sind Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, gemeinhin als „nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl“ bezeichnet, mit annähernd zylinderförmigem Körper und einer Wanddicke von mindestens 0,5 mm von der für Materialien außer verflüssigte Gase, Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen (Fittingen, Stutzen, Griff- und Bodenstücken oder sonstigen anderen Teilen), auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien.

 

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