Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl
Die EU-Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Maßnahmen gelten für Einfuhren mit Ursprung in China, Japan, Südkorea, Russland sowie den USA.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1387 ABl. L 208 vom 10. August 2022, S. 5.
Die Europäische Kommission teilt mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat. Es gilt weiterhin ein Zollsatz in Höhe von 22 Prozent.
Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen:
- Bisheriger Unternehmensname: AK Steel Corporation, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika
- Neuer Unternehmensname: Cleveland-Cliffs Steel Corporation, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit einer Dicke von mehr als 0,16 mm mit Ursprung in den genannten Ländern.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7225 11 00 (TARIC-Codes 7225 11 00 11, 7225 11 00 15 und 7225 11 00 19) und ex 7226 11 00 (TARIC-Codes 7226 11 00 12, 7226 11 00 14, 7226 11 00 16, 7226 11 00 92, 7226 11 00 94 und 7226 11 00 96).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022