Antidumping – Erzeugnisse aus elektrolytisch verchromtem Stahl

Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingzölle ein. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China und Brasilien.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/802 der Kommission vom 20. Mai 2022 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Erzeugnissen aus elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Brasilien; ABl. L 143 vom 23. Mai 2022, S. 11.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 24. Mai 2022 vorläufige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Erzeugnissen aus elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in China und Brasilien ein. Die Maßnahmen gelten für sechs Monate.

Betroffene Waren

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen, auch als Erzeugnisse aus elektrolytisch verchromtem Stahl bezeichnet, mit Ursprung in China und Brasilien.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7210 50 00 und 7212 50 20.

 

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