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Antidumping – Dekorpapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1717 der Kommission vom 5. August 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 6. August 2025.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Dekorpapier mit Ursprung in China, das die folgenden Eigenschaften aufweist:
- ein Quadratmetergewicht von 30-150 g, einen Aschegehalt zwischen 5 und 50 Prozent,
- eine Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder eine Harzaufnahme von 20 bis 200 Prozent,
- eine Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm,
- eine Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml,
- eine Glätte nach Bekk von 20 bis 300,
- in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm,
- auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke),
Ausgenommen sind Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen sowie Dekorpapier mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4802 54 00, ex 4802 55, ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10, und 4811 60 00 10).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






