Antidumping – Betonstabstahl mit Ursprung in Belarus

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2017.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Betonstabstahl mit Ursprung in der Republik Belarus; ABl. C 231 vom 15. Juni 2022, S. 21;

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Gegenstand der Untersuchung ist Betonstabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, ob nach dem Walzen verwunden oder nicht, mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7214 10 00, ex 7214 20 00, ex 7214 30 00, ex 7214 91 10, ex 7214 91 90, ex 7214 99 10 und ex 7214 99 95 (TARIC-Codes: 7214 10 00 10, 7214 20 00 20, 7214 30 00 10, 7214 91 10 10, 7214 91 90 10, 7214 99 10 10, 7214 99 95 10).

Folgende Waren sind ausgenommen:

  • Hochdauerfester Betonstabstahl aus Eisen oder Stahl
  • andere Profilerzeugnisse, wie etwa runder Stabstahl

 

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