Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Die Maßnahmen bestehen seit 2018.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 195 vom 13. Mai 2022, S. 23.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um

  • Waren der zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme verwendeten Art;
  • Waren der zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder der zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen verwendeten Art.

Die Waren können maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen gefüllt werden, beispielsweise mit Beton, Pflastersteinen oder Platten.

Die betroffenen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7325 10 00 (TARIC-Code 7325 10 00 31) und ex 7325 99 90 (TARIC-Code 7325 99 90 80).

 

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