Antidumping – Bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 der Kommission vom 11. Mai 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 121 vom 12.5.2017, S. 3.

Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 13.5.2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm, mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

 

Die von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7304 19 90, ex 7304 29 90, 7304 39 98 und 7304 59 99 (TARIC-Code 7304 29 90 90) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt