Antidumping/Antisubvention – Rohre mit Ursprung in Indien

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antisubventionsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien; ABl. C 90 vom 17. März 2021, S. 8;

Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien; ABl. C 90 vom 17. März 2021, S. 19.

Die Überprüfung betrifft Rohre aus duktilem Gusseisen (Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien. Ausgenomomen sind Rohre aus duktilem Gusseisen ohne Innen- und Außenbeschichtung (blanke Rohre).

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: KN-Code ex ex 7303 00 10 und ex 7303 00 90.

 

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