Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen bekannt. Die Ausgleichs- und Antidumpingzölle gelten seit 2018.

Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) 2023/737; ABl. L 96 vom 5. April 2023, S. 9;

Antisubvention: Durchführungsverordnung (EU) 2023/738; ABl. L 96 vom 5. April 2023, S. 45.

Bereits im Januar hatte die Kommission bekannt gegeben, dass die Antidumpingmaßnahmen am 23. Oktober 2023 außer Kraft treten, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Die Antisubventionsmaßnahmen treten am 13. November 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023