Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse Ursprung China

Zollamtliche Erfassung der Einfuhren

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1215 der Kommission vom 21. August 2020 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Aluminiumstrangpresserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 275 vom 24. August 2020, S. 16.

Die Einfuhren von Stangen (Stäben), Profilen (auch Hohlprofilen), und Rohren, nicht zusammengesetzt, auch zu Konstruktionszwecken vorgearbeitet (z. B. auf Länge zugeschnitten, gebohrt, gebogen, abgeschrägt oder mit Gewinde versehen), hergestellt aus Aluminium, auch in Legierungen, mit einem Aluminiumgehalt von 99,3 % oder weniger mit Ursprung in China werden ab 25. August 2020 zollamtlich erfasst.

Die betroffene Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7604 10 10, ex 7604 10 90, 7604 21 00, 7604 29 10, 7604 29 90, ex 7608 10 00, 7608 20 81, 7608 20 89 und ex 7610 90 90.

Die Dauer der zollamtlichen Erfassung beträgt neun Monate.

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