Aktuelle Information zur Ausgestaltung des Embargos gegen Belarus (Weißrussland) zu Wartungsarbeiten an Flugzeugen

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine in Minsk ist mit einer Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus zu rechnen.

Sobald etwaige Änderungen der Sanktionen bekannt sind, werden diese unverzüglich auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die unmittelbare und mittelbare Erbringung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Rüstungsgütern nach Art. 1b der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 verboten ist. Dies schließt auch Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an belarussischen Flugzeugen ein, soweit diese aufgrund ihrer Ausstattung als Rüstungsgut anzusehen sind.

Daneben kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erbringung von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen gegenüber der belarussischen Fluggesellschaft Belavia seitens der Straf- und Ermittlungsbehörden als verbotene mittelbare Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 bewertet würde.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle