Aktualisierung der Zollkontingente

Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Januar 2023

Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.

VERORDNUNG (EU) 2022/2563 DES RATES vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren Amtsblatt der Europäischen Union L 330/109 vom 23.12.2022

thumbnail of Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkonigente

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