Aktualisierte Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27

Das BAFA beabsichtigt die Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27. NEU: Inhaltliche Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter (Nr. 18 bis Nr. 27).

Die Änderungen werden noch im März 2017 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht und sollen am 1. April 2017 in Kraft treten

 

Quelle: BAFA