EU/Ägypten – Restriktive Maßnahmen

Aufhebung der Sanktionen

  • Verordnung (EU) 2021/445 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. 87 vom 15. März 2021, S. 17;
  • Beschluss (GASP) 2021/449 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. 87 vom 15. März 2021, S. 46.

Die restriktiven Maßnahmen wurden 2011 eingeführt. Sie bestanden aus einem Einfrieden von Vermögenswerten und einem Verbot, den aufgeführten Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Maßnahmen zielten darauf ab, die ägyptische Behörden bei der Rückforderung von zweckentfremdeten Staatsvermögen zu unterstützen. Sie wurden jährlich überprüft. Die jüngste Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das Sanktionsregime seinen Zweck erfüllt hatte.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021