EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden verlängert

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1655; ABl. L 372I vom 9. November 2020, S. 1;
Beschluss (GASP) 2020/1657; ABl. L 372I vom 9. November 2020, S. 16.

Im November 2019 beschloss der Rat restriktive Maßnahmen gegenüber der Türkei. Hintergrund waren nicht genehmigte Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer.

Diese Maßnahmen werden bis 12. November 2021 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.