Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Neue TARIC-Codes für Schutzmasken
Änderung der Kombinierten Nomenklatur
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1369 der Kommission vom 29. September 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 319 vom 2. Oktober 2020, S. 2.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach bestimmten medizinischen Waren gestiegen. Dies gilt insbesondere für Schutzmasken.
Für Schutzmasken werden zusätzliche TARIC-Unterpositionen geschaffen. Damit ist eine differenzierte Einreihung je nach Filtereigenschaft der jeweiligen Maske möglich.
Ziel ist es, den nationalen Zollbehörden die Möglichkeit zu geben, die jeweilige Ware schneller zu identifizieren und von anderen Waren zu unterscheiden, die in dieselbe Unterposition eingereiht werden. So sollen Verzögerungen in der Abfertigung und letztendlich in der Lieferkette vermieden werden.
Gleichzeitig können mit den zusätzlichen Unterpositionen Handelsströme besser überwacht werden.
TARIC-Codes finden sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1369
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






