Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1367; ABl. L 318 vom 1. Oktober 2020, S. 1;
Die bestehenden Sanktionen werden auf vier Organisationen und zwei Personen ausgeweitet. Sie werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
Hintergrund ist die Eröffnung einer Eisenbahnbrücke, die die Eisenbahninfrastruktur der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit Russland verbinden soll. Die Annexion der Krim und Sewastopols wird von der Europäischen Union nicht anerkannt. Die benannten Organisationen und Personen stehen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung der Bahninfrastruktur.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






