EU/Venezuela – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/897 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 205I vom 29. Juni 2020, S. 1;

Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 205I vom 29. Juni 2020, S. 6.

Die Europäische Union hat im November 2017 Sanktionen gegenüber Venezuela verhängt.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von Amtsträgern, die für Menschenrechtsverletzungen und/oder die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela verantwortlich sind.

Die Liste der von den Sanktionen betroffenen Sanktionen wird um elf Personen ergänzt. Insgesamt unterliegen nun 36 Personen restriktiven Maßnahmen.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.