EU/Russland – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2020/907 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 207 vom 30. Juni 2020, S. 37.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 aufgrund der Lage in der Ukraine eingeführt. Sie betreffen den Finanz-, Energie- sowie Verteidigungssektor sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

 

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