EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen; Aktualisierung eines Listeneintrags

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/374 des Rates vom 3. März 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine; ABl. L 58 vom 4.3.2017, S. 1.

 

  • Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wurde mit Wirkung vom 5.3.2016 dahingehend aktualisiert, dass der Eintrag zu einer Person (16. Yuriy Volodymyrovych Ivanyushchenko) gestrichen wurde.

 

  • Beschluss (GASP) 2017/381 des Rates vom 3. März 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine; ABl. L 58 vom 4.3.2017, S. 34.

 

  • Nach Überprüfung der im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen wird die Anwendung dieser restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2018 verlängert. Außerdem wird der Eintrag zur einer im Anhang gelisteten Person (16. Yuriy Volodymyrovych Ivanyushchenko) gestrichen
     
  • Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/119/GASP des Rates, durchgeführt durch den Beschluss (GASP) 2017/381 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegen: ABl. C 69 vom 4.3.2017, S. 3.
  • Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegen; ABl. C 69 vom 4.3.2017, S. 4.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt