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Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/868 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020, Amtsblatt der Europäischen Union vom 25.6.2020 L 201/5
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140(2) reihte die Kommission zwei Waren — eine in Form einer Wärme erzeugenden Auflage und eine in Form eines Wärme erzeugenden Gürtels zur Linderung von Schmerzen — als andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen in den KN-Code 3824 90 96 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates ein.
Quelle: Zoll. de