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EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der bestehenden Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste
- Beschluss (GASP) 2019/806 des Rates vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 132 vom 20. Mai 2019, S. 36.Die Sanktionen werden um ein weiteres Jahr, bis zum 1. Juni 2020, verlängert.
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird mit Wirkung zum 21. Mai 2019 aktualisiert. Dieser Anhang enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/798 des Rates vom 17. Mai 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 132 vom 20. Mai 2019, S. 1Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012, der die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen enthält, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird entsprechend auf den neuesten Stand gebracht.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018






