Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27

Das BAFA hat die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27 aufgrund fortbestehenden Abstimmungsbedarfs zunächst nur bis zum 30.09.2018 verlängert.

Weitergehende Verlängerungen bis zum 31.03.2019 sind jedoch beabsichtigt und werden nach Abschluss der Abstimmungen zu etwaigen inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle