Seifenspender (berührungsloser Seifenspender mit Sensor)

Einreihungsverordnungen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 178. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Mai 2017:

Die in Rede stehende Ware ist ein mit einem Elektromotor betriebener, berührungsloser Seifenspender mit Sensor. Die Stromversorgung erfolgt mittels vier AAA-Batterien. Das Gerät besteht aus ABS-Kunststoff und hat einen Seifenbehälter mit einem Fassungsvermögen von 450 ml. Das Gerät gibt automatisch eine bestimmte Menge Seife ab, wenn der Nutzer seine Hand unter das Gerät hält. Bei einigen Geräten wird die Abgabe der Seife durch ein Tonsignal begleitet.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor“ in die Position 8509 einzureihen.

Begründung:

Das Gerät erfüllt den Wortlaut der Position 8509 und die Kriterien der HS-Erläuterungen zu Position 8509. Die in den HS-Erläuterungen genannten Merkmale, wie Handlichkeit, Bauart, Leistungsstärke und Größe werden im Falle der genannten Ware nicht überschritten. Die HS-Erläuterungen sind so zu interpretieren, dass wenn diese Eigenschaften (Überschreitung des “Haushaltsbedarfs” durch hohes Gewicht, Fassungsvermögen etc.) einen häuslichen Gebrauch eindeutig ausschließen, das Gerät nicht in die Position 8509 einzureihen ist. Im gegenwärtigen Fall gibt es jedoch keine Überschreitung der “Haushaltsanforderungen”, da sowohl Gewicht als auch Volumen relativ niedrig sind.

Die Tatsache, dass dieses Produkt auch an öffentlichen Plätzen genutzt werden kann (Badezimmer in Restaurants, Krankenhäuser etc.) schließt seine Einreihung als Haushaltsgerät nicht aus.

 

Quelle: Zoll.de