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Antidumpingzölle auf Rohre aus duktilem Gusseisen aus Indien könnten 2027 auslaufen
Die Europäische Kommission weist mit der Bekanntmachung C/2026/4910 vom 23. September 2026 auf das bevorstehende Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen gegenüber bestimmten Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien hin.
Ohne Einleitung einer Auslaufüberprüfung endet die Maßnahme am 17. Juni 2027. Für Importeure bedeutet die Bekanntmachung zunächst keine Änderung der aktuell geltenden Antidumpingzölle.
Was ist geregelt?
Betroffen sind Rohre aus duktilem Gusseisen, auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in Indien.
Die bestehende Maßnahme erfasst:
ex KN 7303 00 10 – TARIC 7303 00 10 10
ex KN 7303 00 90 – TARIC 7303 00 90 10
Ausgenommen sind duktile Rohre ohne Innen- und Außenbeschichtung („blanke Rohre“).
Aktuell gelten folgende endgültige Antidumpingzölle:
| Hersteller | Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
| Jindal Saw Limited | 3,0 % | C054 |
| Electrosteel Castings Ltd. | 7,0 % | C055 |
| Alle übrigen Unternehmen | 14,1 % | C999 |
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze ist eine gültige Handelsrechnung mit der in der Verordnung vorgeschriebenen Erklärung erforderlich. Fehlt diese, gilt der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen.
Wen betrifft das?
Die Entwicklung ist insbesondere für Importeure und Verwender duktiler Gussrohre aus Indien relevant. Solange die Maßnahme besteht, müssen Warenkreis, nichtpräferenzieller Ursprung, Hersteller und gegebenenfalls der zutreffende TARIC-Zusatzcode geprüft werden.
Fristen/Geltung
Die bestehenden Antidumpingmaßnahmen sollen am 17. Juni 2027 um 00:00 Uhr auslaufen, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird.
Unionshersteller können einen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Auslaufen vorliegen.
Was ist zu tun?
Importierende Unternehmen sollten die weitere Entwicklung beobachten. Wird rechtzeitig eine Auslaufüberprüfung eingeleitet, können die bestehenden Maßnahmen während der Überprüfung weitergelten. Erfolgt keine Überprüfung, läuft die Maßnahme zum angekündigten Zeitpunkt aus.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, Wareneinreihung, Ursprung und TARIC-Zusatzcodes.
Quelle / Rechtshinweis:
Bekanntmachung C/2026/4910 der Europäischen Kommission, ABl. C vom 23.09.2026; Durchführungsverordnung (EU) 2022/926 in der aktuellen Fassung; Verordnung (EU) 2016/1036.
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026






