Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Waffenschränke aus Stahl – KN-Code 8303 00 40 einzureihen

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 282. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. Juni 2026:

Warenbeschreibung

Waffenschränke aus Stahl in verschiedenen Ausführungen mit einheitlichen Konstruktionsmerkmalen, vollständig aus Stahl gefertigt, mit einer Wandstärke von 2 mm sowie einer Türstärke von 3 mm. Die Schränke sind am Boden und an der Rückseite mit Bohrungen zur Verankerung am Boden oder an der Wand versehen und sind mit Betonankern zur Befestigung ausgestattet. Die Erzeugnisse liegen entweder als Langwaffenschränke mit Abmessungen von 25–53 × 25–54 × 150 cm oder als Kurzwaffenschränke mit Abmessungen von 25 × 35 × 23 cm vor. Die Langwaffenschränke sind entweder mit zwei Schlüsselschlössern mit 4 Verriegelungspunkten und vier beweglichen Bolzen oder mit elektronischen Schlössern mit 5 beweglichen und 3 festen Bolzen ausgerüstet. Die Kurzwaffenschränke sind entweder mit einem Schlüsselschloss oder einem elektronischen Schloss und jeweils 2 Bolzen ausgestattet.

Einreihung/ Begründung

Die Erzeugnisse sind unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 als Panzerschränke in den KN-Code 8303 00 40 einzureihen. Die objektiven Merkmale (Dicke und Material (Stahl) der Wände und Türen, sichere Verriegelungsmechanismen und vorgebohrte Löcher zur Befestigung der Gegenstände an der Wand oder dem Boden mit den mitgelieferten Ankern) sind mit denen von Panzerschränken der Position 8303 vergleichbar. Aufgrund der Anmerkung 1 d) zu Kapitel 94 sind Panzerschränke der Position 8303 von diesem Kapitel ausgenommen. Die Waren können als Panzerschränke der Position 8303 angesehen werden, so dass diese Einreihung Vorrang vor der Position 9403 hat. Da die betreffenden Gegenstände fest an Ort und Stelle befestigt werden müssen, um die Waffen gegen Diebstahl und Missbrauch zu sichern, entsprechen sie außerdem nicht vollständig der Bezeichnung „Möbel“ im Sinne der KN-Erläuterungen zu Position 9403, die Möbel als „bewegliche Gegenstände“ kennzeichnet.

Darüber hinaus gelten für die in Rede stehenden Waren die 2017 angenommenen Einreihungs-Avise 8303 00/1 und 8303 00/2, mit denen zwei Safes in die HS-Unterposition 8303 00 eingereiht worden sind. Die objektiven Merkmale der betreffenden Waren (Stahlkonstruktion, Wand-/Türstärke, Art der Verriegelungsmechanismen) sind den in den o.g. Einreihungs-Avisen beschriebenen Waren hinreichend ähnlich. Der Unterschied in den Abmessungen und die Tatsache, dass sie speziell für die Lagerung von Waffen bestimmt sind, stellen keinen signifikanten Unterschied dar, der eine andere Einreihung rechtfertigt: Panzerschränke werden verwendet, um eine Vielzahl von Gegenständen sicher zu lagern und sind in einer Vielzahl von Größen erhältlich.

(Stand: 18.09.2026)

Quelle: Zoll.de