Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
ATLAS – Ausfuhr: Verordnung (EU) 2025/1975 des Rates vom 29. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Wiedereinsetzung restriktiver Maßnahmen gegen Iran eine neue Codierung für die Erklärung, dass die Waren nicht an bestimmte Organisationen oder Personen ausgeführt werden.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:
Y258: „Die Waren werden an andere als in Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe a) Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 genannte Organisationen oder Personen ausgeführt“
Quelle: Zoll.de






