Wird ein Energieerzeugnis des freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats von einem Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat an eine Privatperson (Erwerber) im deutschen Steuergebiet geliefert, unterliegt es der Energiesteuer. Diese entsteht mit der Auslieferung an die Privatperson im Steuergebiet.