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Antidumping – Aluminiumräder mit Ursprung in Marokko
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingzölle ein. Seit Juli 2022 galten bereits vorläufige Maßnahmen. Durchführungsverordnung (EU) 2023/99; ABl. L 10 vom 12. Januar 2023, S. 1;
Im November 2021 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt die Europäische Kommission mit Wirkung vom 13. Januar 2023 endgültige Maßnahmen auf Aluminiumräder mit Ursprung in Marokko ein. Seit Juli 2022 galten vorläufige Antidumpingmaßnahmen. Die endgültigen Antidumpingzölle sind höher als die vorläufigen Antidumpingzölle.
Betroffene Waren
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kraftfahrzeugräder aus Aluminium der KN-Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen, mit Ursprung in Marokko.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes: 8708 70 10 15, 8708 70 10 50, 8708 70 50 15 und 8708 70 50 50).
Endgültige Antidumpingzölle
Es gilt ein Antidumpingzoll in Höhe von 17,5 Prozent (TARIC-Zusatzcode C999).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






