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Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2017.
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung […]; ABl. C 422 vom 22. November 2022, S
Auf Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/2179 verlängert wurden. Im Februar 2022 gab die Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 24. November 2022 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Gegenstand der Untersuchung sind glasierte und unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, glasierte und unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.






