Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Die EU-Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Thailand.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 63 vom 7. Februar 2022, S. 11.

Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 8. November 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Die Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf

Bundesrat beschliesst Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

Bern, 02.02.2022 – Ab Anfang 2024 gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Die Massnahme stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und unterstützt die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise.

Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die Massnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland. Zudem stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft im Inland und beim Export. Und nicht zuletzt profitieren Konsumentinnen und Konsumenten von tieferen Preisen für importiere Konsumgüter.

Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahmen so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren – sowohl auf Wirtschafts- wie auf Behördenseite – steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung. Die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes war vom Parlament im Oktober 2021 gutgeheissen worden.

Quelle: Der Schweizer Bundesrat

Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2580/2001

Die Verordnung über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus steht zum Download bereit.

thumbnail of spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen 08.02.2022

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Antidumping – Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in China, Japan, Südkorea, Russland sowie den USA.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/58 der Kommission vom 14. Januar 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 10 vom 17. Januar 2022, S. 17.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 18. Januar 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung in China, Japan, Südkorea, Russland und den USA ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Betroffene Waren

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit einer Dicke von mehr als 0,16 mm mit Ursprung in den genannten Ländern.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7225 11 00 (TARIC-Codes 7225 11 00 11, 7225 11 00 15 und 7225 11 00 19) und ex 7226 11 00 (TARIC-Codes 7226 11 00 12, 7226 11 00 14, 7226 11 00 16, 7226 11 00 92, 7226 11 00 94 und 7226 11 00 96). Weiterlesen