Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 5702NEH23.10.2020
2.Position 5703NEH23.10.2020
3.Position 6307NEH23.10.2020
4.Position 8518NEH23.10.2020
5.Position 8528NEH23.10.2020
6.Position 8537NEH23.10.2020
7.Position 8543NEH23.10.2020
8.Position 8708NEH23.10.2020
9.VorbemerkungenListe01.01.2020
(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de

Dual-Use: Vereinigtes Königreich wird sicheres Drittland

Die EU nimmt das Vereinigte Königreich in die Liste der sicheren Länder auf. Der Vorschlag der Kommission muss noch offiziell bestätigt werden.

Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009

Die EU Kommission hat angekündigt, das Vereinigte Königreich in die Liste der sicheren Länder für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) aufzunehmen.

Vorschlag

 

Quelle: Europäischen Kommission

Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien

Einstellung der Interimsüberprüfung

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1605 der Kommission vom 30. Oktober 2020 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien; ABl. C. 363 vom 3. November 2020, S. 1.

Auf Einfuhren von Grafitelektrodensystemen mit Ursprung in Indien bestehen Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/422 bzw. (EU) Nr. 2017/421 eingeführt wurden.

 

Diese Untersuchung wird eingestellt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

EU führt Strafzölle auf US-Importe ein

Die WTO entschied, dass die Europäische Union (EU) die USA wegen unerlaubter Staatshilfen für den Flugzeugbauer Boeing mit Strafzöllen im Umfang von vier Mrd. Dollar belasten darf.

 

Die EU-Mitgliedstaaten haben nun Gegenmaßnahmen vereinbart, da die USA nicht zum Einlenken bereit waren. Die Gegenmaßnahmen werden ab dem 10. November 2020 wirksam sein

Um welche Waren es sich genau handelt, finden Sie in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646:

  • Anhang I: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 15 Prozent
  • Anhang II: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Antisubvention – Coils mit Ursprung in China und Indonesien

Einstellung des Antisubventionsverfahrens

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1653 der Kommission vom 6. November 2020 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indonesien; ABl. L 372 vom 9. November 2020, S. 50.

Gegenstand der Untersuchung waren flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband („narrow strip“)), nur warmgewalzt mit Ursprung in China und Indonesien.

Die Ware wird derzeit unter folgendem HS-Codes eingereiht: 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden verlängert

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1655; ABl. L 372I vom 9. November 2020, S. 1;
Beschluss (GASP) 2020/1657; ABl. L 372I vom 9. November 2020, S. 16.

Im November 2019 beschloss der Rat restriktive Maßnahmen gegenüber der Türkei. Hintergrund waren nicht genehmigte Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer.

Diese Maßnahmen werden bis 12. November 2021 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.