Einreihungsverordnungen: Einreihung von Trinkhalmen in den KN-Code 7323 93 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1701 DER KOMMISSION vom 10. November 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Warenbeschreibung

Eine Ware, aufgemacht für den Einzelverkauf, verpackt in einem schwarzen Baumwollbeutel, bestehend aus zwei Artikeln: — einem Röhrchen aus nicht rostendem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, einer Länge von etwa 21,5 cm und einem Durchmesser von etwa 0,5 cm. Das Röhrchen ist mit Kerben versehen, um einen besseren Halt zu gewährleisten. Es dient als wiederverwendbarer Trinkhalm. — einer Bürste aus nicht rostendem Stahl mit gedrehtem Griff, einer Länge von etwa 20,2 cm und einem Bürstenkopf aus Nylonfäden mit einem Durchmesser von 0,5 cm. Die Bürste dient dazu, den Trinkhalm nach der Benutzung von innen zu reinigen. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Multimediazentrum für Pkw

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Multimediazentrum für Pkw

Bei den fraglichen Waren handelt es sich um multifunktionale elektronische Geräte, die im selben Gehäuse ein Funknavigationsgerät (GPS-Empfänger), ein Bluetooth-Modul und ein Farb-LCD-Display kombinieren. Die Waren sind mit Eingangs- / Ausgangsanschlüssen für Audio, Video, Videokamera, externen TV-Tuner usw. ausgestattet. Sie verfügen außerdem über einen USB-Anschluss und einen SD-Kartensteckplatz, über den Video-, Foto- und Audiodateien abgespielt werden können.

Es gibt einige Unterschiede zwischen den drei vorgelegten Waren, die wichtigsten sind:

–       eine Ware hatte einen Fernsehtuner

–       eine andere konnte mehrere Parameter (Verbrauch, Kilometerstand, Geschwindigkeit) des Fahrzeugs anzeigen

–       eine andere hatte im selben Gehäuse ein Rundfunkempfangsgerät und einen DVD-Player.

Einreihung:

Die Waren sind in Anwendung der AV 1 und 3 c) in die Position 8528 einzureihen.

Begründung:

Die Waren sind für die Ausführung verschiedener Funktionen entwickelt (Tonwiedergabe, Videowiedergabe, Funknavigationsgerät, Anzeige von Videos, eine davon Fernsehempfang usw.), von denen keine aufgrund ihres Designs und Konzeption der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht.

In Anwendung der AV 3 c) sind die Waren daher in die Position 8528 einzureihen, in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in der Nomenklatur zuletzt genannte Position (die Unterposition und der KN-Code sollten auf der Grundlage der jeweiligen spezifischen Merkmale jeder Ware bestimmt werden).

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte.

Es handelt sich um eine getuftete Matte mit gesäumten Kanten und einer rutschhemmenden Schicht auf der Rückseite. Der sogenannte Hundeteppich hat eine absorbierende Funktion und dient der Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, wenn der Hund nach Hause kommt. Die Matte besteht aus einem Grundgewebe aus Polyester und einem Flor aus einem Gemisch mit den Hauptbestandteilen Polyester und Polyamid. Die Größe beträgt etwa 66 x 90 cm. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Lautstärkeregler

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Lautstärkeregler

Bei der fraglichen Ware handelt es sich um die flächenbündig montierte Vorrichtung zur Regelung der Lautstärke des lokalen Audiosystems. Die Vorrichtung besteht aus einem von Hand betätigten Drehschalter (mit 10 Lautstärkepositionen sowie einer Nullstellung) und einem eingebauten internen 24-Volt-Notrelais (zum Heraufschalten des Lautsprechersystems auf maximale Lautstärke bei Warnmeldungen). Die Vorrichtung ist in verschiedenen Modellen für die Liniensteuerung des Lautsprechers mit 5 W, 30 W oder 60 W verfügbar. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Mikrofon mit Verbinder für ein Hörgerät

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

„Mikrofon mit Verbinder für ein Hörgerät

Bei der betreffenden Ware handelt es sich um ein Mikrofon mit Abmessungen von ca. 2 mm x 4 mm zur Verwendung in einem Hörgerät mit drei isolierten elektrischen Verbindern mit einer Länge von ca. 3 cm, die nicht mit „Steckern“ ausgestattet sind. Das Mikrofon wandelt akustische Energie in elektrische Impulse um.“ Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Gürtelartiges Wärmekissen

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Gürtelartiges Wärmekissen (s. Abbildung) mit einer Größe von ca. 70 cm x 26 cm, das außen aus Spinnstoffgeweben und innen aus einer Schicht Schaumstoffpolsterung besteht. Das Spinnstoffgewebe ist an den Kanten mit einem Gewebeband zusammengesäumt. Im Inneren des Artikels befindet sich eine Heizvorrichtung, die mit einem abnehmbaren Bedienfeld verbunden ist (mit drei wählbaren Leistungsstufen), einem Kabel und einem Stecker an der Außenseite. Der Artikel ist so gestaltet, dass er am Körper getragen werden kann, um die Lendenwirbelsäule zu erwärmen.“ Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Verteilergetriebe für Allradfahrzeuge

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

„Verteilergetriebe für Allradfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 mit einem Eingang und einem Dual-Ausgang zur Verteilung des Drehmoments auf das Differential der Vorder- und Hinterachse, ausgestattet mit einem Stellantrieb und einer internen Verteilung mittels Kette.“

Einreihung:

Die in Rede stehenden Verteilergetriebe sind gemäß AV 1 und 6 in die HS-Unterpositionen 8708 50 einzureihen. Das Produkt ist ein erkennbares Teil einer „Kraftübertragungsvorrichtung“, das aufgrund seiner Funktion und Konstruktion mit einem „Differential“ vergleichbar ist. Verteilergetriebe werden manchmal auch als „Mitteldifferentiale“ bezeichnet. Es ist direkt mit der Antriebswelle verbunden und leitet die Kraft an die vordere und hintere Antriebswelle (einfacher Eingang – doppelter Ausgang). Das „Verteilergetriebe“ wird in Fahrzeugen mit Allradantrieb verwendet und erfüllt dort die gleiche Funktion wie das Differential, das in Fahrzeugen ohne Allradantrieb verwendet wird.

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: LED-Projektor mit 3D-Hologramm-Display

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23. September 2020:

Warenbeschreibung:

LED-Projektor mit 3D-Hologramm-Display

Bei der betreffenden Ware handelt es sich um ein Hologramm-Display-Gerät, das 3D-Bilder oder Kurzvideos erzeugt, die vom Zuschauer als sich im Raum bewegende 3D-Hologramme wahrgenommen werden. Das Gerät erzeugt durch äußerst schnell rotierende leuchtende LED-Streifen und unter Ausnutzung der Trägheit des Auges Bilder und Videos, die für das bloße Auge eine intuitive visuelle 3D-Wirkung entfalten.

Das Gerät ist in unterschiedlichen Größen und Modellen erhältlich und ist entweder mit zwei oder vier Flügeln mit LED-Leuchtstreifen ausgestattet. Es verfügt über ein Wifi-Modul und einen Einschub für eine SD-Karte. Weiterlesen