Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihungsverordnungen: Einreihung von Trinkhalmen in den KN-Code 7323 93 00
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1701 DER KOMMISSION vom 10. November 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Warenbeschreibung
Eine Ware, aufgemacht für den Einzelverkauf, verpackt in einem schwarzen Baumwollbeutel, bestehend aus zwei Artikeln: — einem Röhrchen aus nicht rostendem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, einer Länge von etwa 21,5 cm und einem Durchmesser von etwa 0,5 cm. Das Röhrchen ist mit Kerben versehen, um einen besseren Halt zu gewährleisten. Es dient als wiederverwendbarer Trinkhalm. — einer Bürste aus nicht rostendem Stahl mit gedrehtem Griff, einer Länge von etwa 20,2 cm und einem Bürstenkopf aus Nylonfäden mit einem Durchmesser von 0,5 cm. Die Bürste dient dazu, den Trinkhalm nach der Benutzung von innen zu reinigen. Weiterlesen