Einpressbolzen aus Stahl – 7318 15 95

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1082 DER KOMMISSION vom 20. Juni 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklaturt  vom 26.6.2019  L 171/5

Warenbeschreibung:

Einpressbolzen aus Stahl. Er besteht aus einem Gewindeschaft und einem runden, flachen, glatten Kopf mit einer darunter befindlichen Rändelung. Die Dimensionierung kann unterschiedlich sein. Die Ware wird mithilfe einer hydraulischen oder pneumatischen Presse an Metallblechen geringer Dicke befestigt. Der Kopf verbleibt exakt auf der Höhe des Blechs, während sich der Gewindeteil in senkrechter Position zum Blech befindet. Dadurch entsteht ein Außengewinde, das es ermöglicht, das Blech mittels einer zusätzlichen Mutter mit einem anderen Element zu verbinden, das reversibel abgeschraubt werden kann.

 

Begründung:

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7318, 7318 15 und 7318 15 95. Die Ware hat ein Gewinde und wird dazu verwendet, Waren so zusammenzumontieren oder zu befestigen, dass sie leicht und ohne Beschädigung wieder demontiert werden können. Sie weist die objektiven Merkmale einer Schraube der Position 7318 auf. Daher ist die Einreihung in den KN- Code 7318 19 00 als andere Waren mit Gewinde ausgeschlossen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 7318 Buchstabe A). Die Ware ist somit in den KN-Code 7318 15 95 als andere Schrauben aus Stahl einzureihen.

 

Einreihung (KN-Code):

7318 15 95

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019

 

Neuregelungen bei der Strom- und Energiesteuer

Inkrafttreten wesentlicher Teile des “Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiung sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften” zum 1. Juli 2019

Zum 1. Juli 2019 treten wesentliche Teile des im Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nr. 23, S. 856 vom 27. Juni 2019 verkündeten “Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019” in Kraft.

Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes werden voraussichtlich Mitte Juli zur Verfügung gestellt. Die dazugehörigen Formulare werden – soweit nicht bereits geschehen – in den kommenden Wochen veröffentlicht.

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Quelle: Zoll.de

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 1210/2003 – Irak

Die Verordnung über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996 steht zum Download bereit.

thumbnail of Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen 01.07.2019

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.