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Rettungsdecken sind keine Decken aus synthetischen Chemiefasern. – 4818 9090 00
Mit Urteil vom 04.09.2015 (Az.: 4 K 122/ 14) hat das Finanzgericht Hamburg über die Einreihung von Rettungsdecken entschieden. Diese werden nicht als andere Decken aus synthetischen Chemiefasern in die Position 6301 4090 KN eingereiht, sondern als Einmaldecke für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, in Aufmachung für den Einzelverkauf der TARIC-Code-Nr. 4818 9090 00 zugeordnet.