Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 26, 27, 28 und 33

Mit Wirkung zum 11. Dezember 2023 folgende Änderungen im Hinblick auf die Meldepflichten bei den nachfolgenden Allgemeinen Genehmigungen umgesetzt:

Allgemeine Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 26, 27 und 28

Der Zeitraum zur Abgabe der halbjährlichen Meldungen von Ausfuhren/Verbringungen, die unter Nutzung der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung getätigt wurden, wird verlängert. Die halbjährlichen Meldungen der Nutzung der o. g. Allgemeinen Genehmigungen können daher für das zweite Halbjahr ab dem 1. Januar bis zum 31. Januar und für das erste Halbjahr ab dem 1. Juli bis zum 31. Juli abgegeben werden.

Allgemeine Genehmigung Nr. 33

Der Meldezeitraum wird von derzeit zwei Kalenderwochen auf einen Monat erweitert. Mithin sind für Ausfuhren, die ab dem 1. Januar 2024 auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 getätigt werden, Meldungen spätestens innerhalb des nachfolgenden Monats abzugeben. Abweichend von den o. g. Allgemeinen Genehmigungen können bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 täglich und mithin laufend Meldungen abgebeben werden.

Zudem wird die Frist zur Abgabe der erstmaligen Meldung für Ausfuhren und Verbringungen, die vor dem 1. Janaur 2024 auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 getätigt wurden, verlängert und auf den 31. Janaur 2024 verlegt.

Daneben werden die erforderlichen Angaben bei Abgabe der Meldungen um Informationen zum Endverwender (Name, Adresse, Art des Endverwenders) erweitert. Bei der Art des Endverwenders ist im Meldeportal zwischen den drei folgenden Optionen auszuwählen:

  1. Streitkräfte: Diese Fallgruppe erfasst Streitkräfte und Verteidigungsministerien, ebenso wie Beschaffungsbehörden, die den Streitkräften zugeordnet werden oder angehören.
  2. Polizei- und Sicherheitsbehörden: Diese Fallgruppe erfasst Behörden, die für die innere oder äußere Sicherheit eines Landes zuständig sind sowie Beschaffungsbehörden, die den Polizei- und Sicherheitsbehörden zugeordnet werden oder angehören.
  3. Unternehmen und sonstige Endverwender: Von dieser Fallgruppe werden alle nicht von den Fallgruppen 1) oder 2) erfassten Endverwender umfasst, wie private Unternehmen, aber auch beispielsweise staatliche Forschungseinrichtungen oder Unternehmen im Staatseigentum.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Israel verlängert Frist für die Wiederausfuhr von Carnets ATA

Der israelische Zoll hat einem erleichterten Carnet-ATA-Verfahren zugestimmt. Demnach soll die Frist für die Wiederausfuhr automatisch verlängert werden.

Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert, sofern

  1. sich die Waren derzeit in Israel befinden und
  2. die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 30. November 2023 liegt.

 

Quelle: IHK München

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 5911NEH28.11.2023
2.Position 6815NEH28.11.2023
3.Position 7318NEH28.11.2023
4.Position 7604NEH28.11.2023
5.Position 8421NEH28.11.2023
6.Position 8517NEH28.11.2023
7.Position 8528EE17.12.2023
8.Position 8531NEH28.11.2023
9.Position 9405NEH28.11.2023
10.VorbemerkungenListe01.01.2023
(Stand: 13.12.2023)

Quelle: Zoll.de

EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen

Die EU verlängert die Sanktionen wegen nicht genehmigter Bohrtätigkeiten.

Beschluss (GASP) 2023/2488; ABl. L vom 10. November 2023.

Die Maßnahmen werden um ein weiteres Jahr, bis 12. November 2024, verlängert.

Die Sanktionen können Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Zudem kann es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten werden, den mit Sanktionen belegten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023