Restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Aktuelle Fassung der VO (EU) 2024/386

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Die Verordnung zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

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Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2016/1686

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Die Verordnung zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Neue Allgemeine Genehmigungen

Die Neuerungen im Bereich der Rüstungsgüter

Die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen wurden überarbeitet und es wurde eine neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben.

Überblick:

  • Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 35:
    Bekanntgabe einer neuen AGG für die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr oder Verbringung eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an bestimmte Länder.
  • Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden AGG Nr. 19 (Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises), AGG Nr. 23 (Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder), AGG Nr. 25 (Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger), AGG Nr. 26 (Ausweitung der begünstigten Fallgruppen), AGG Nr. 33 (Erweiterung des Länderkreises um Singapur).

Exportkontrolle Aktuell – Sonder-Newsletter

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Mit Wirkung vom 16.12.2023 ist die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2616 DER KOMMISSION vom 15. September 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft treten

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023