BAFA VERÖFFENTLICHT MERKBLATT ZU ENTWICKLUNGEN DES IRAN EMBARGOS

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein aktualisiertes Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 

Das Merkblatt spiegelt die Sach- und Rechtslage zum 17.05.2016 wider und berücksichtigt insbesondere die in Kraft getretenen Änderungen der Iransanktionen durch die Verordnungen (EU) 2015/1861 und 2015/1862, erste Klärungen von Rechts- und Auslegungsfragen sowie erste praktische Erfahrungen im Umgang mit den geänderten Sanktionen.

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EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Umsetzung der VN-Resolution 2270 (2016) in Unionsrecht

Verordnung (EU) 2016/682 des Rates vom 29. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 117 vom 3.5.2016, S. 1.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt.

Terrorismusbekämpfung – 245. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Durchführungsverordnung (EU) 2016/647 der Kommission vom 25. April 2016 zur 245. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 109 vom 26.4.2016, S. 23.

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EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Listen der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden

Durchführungsverordnung (EU) 2016/659 der Kommission vom 27. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 114 vom 28.4.2016, S. 9.

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007, in dem die vom Rat benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt sind, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden, wird mit Wirkung vom 28.4.2016 aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt.