Erleichterte Ausfuhr von Schutzausrüstung in die Ukraine

Die allgemeine Genehmigung Nr. 32 des deutschen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort gültig.

Die neue allgemeine Genehmigung (AGG) erleichtert die Ausfuhr von Schutzausrüstung und Hilfslieferungen in die Ukraine und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Begünstigt werden Ausfuhren von Gütern mit den Nummern:

  • 0007f bis 0007i
  • 0013 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
  • 1A004, 1A005, 6A003b4, 5A002a1, 5A002a2, 5A001h und 5D002c1 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821.

Für die Anmeldung der AGG Nr. 32 steht in der ATLAS-Ausfuhr die Codierung „3LLC/A32: Allgemeine Genehmigung Nr. 32“ ab sofort neu zur Verfügung.

Die AGG gilt nicht für Ausfuhren in die nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk sowie für Ausfuhren auf die Krim und nach Sewastopol.

 

Quelle:Zoll.de

 

ATLAS-Teilnehmerinformation 0326/22

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Ausfuhr: VO (EU) Nr.2022/699 vom 03.05.2022 zur Änderung der Dual-use-VO durch Herausnahme Russlands als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union.

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Quelle: Zoll.de

ATLAS-Teilnehmerinformation 0324/22

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Einfuhr: TARIC/EZT – Antidumpingzölle auf bestimmte Grafitelektroden aus China – Aufhebung der Info 320/22; Ankündigung von neuen Codes für die Erhebung von pauschalierten Einfuhrabgaben auf Tabakwaren.

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Quelle: Zoll.de