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Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland
Die Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen. Änderungen traten am 4. März in Kraft.
Sanktionen im Warenverkehr
Die Gütersanktionen umfassen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Ausfuhrverbote betreffen Dual-Use-Güter und militärische Güter, Waren für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Ölraffination.
- Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von den Ausfuhrverboten betroffenen Gütern sind ebenfalls verboten, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfen.
- Einfuhrverbote betreffen Feuerwaffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnische Gegenstände und Schießpulver aus Russland und der Ukraine.
Des Weiteren gibt es Einreiseverbote gegen bestimmte Personen sowie eine Sperrung des schweizerischen Luftraums für alle Flüge aus Russland.
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-87474.html
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Schweiz)