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Verlängerung der einfuhrabgabenfreien Einfuhr von Hilfsgütern
Die EU- Kommission hat den Beschluss (EU) 2020/491 vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit können Hilfsgüter weiterhin unter den im Beschluss genannten Voraussetzungen einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Was bei der Einfuhr von Hilfsgütern zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Quelle: Zoll.de