Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Fitness-Tracker mit einem Display – Position 9102
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:
Warenbeschreibung:
Fitness-Tracker mit einem Display, die als Armband am Handgelenk getragen werden können. In der Regel zeigen sie die Zeit autonom an und verfolgen oder zeigen die Anzahl der zurückgelegten Schritte, den Kalorienverbrauch, das Schlafmuster, die Herzfrequenz usw.. Sie werden über Bluetooth mit einem Smartphone verbunden und verwenden eine speziell entwickelte Fitness-App. Sie können die täglichen Ziele oder spezifischen Informationen anzeigen, z. B. direkte Herzfrequenzmessung (Handgelenk), Schrittzähler, Kalorienverbrauch, Entfernungsmessung usw.. Einige Modelle können auch Benachrichtigungen, eingehende Anrufe oder Kalendererinnerungen anzeigen.
Einreihung/Begründung:
Die beschriebenen Waren sind in Anwendung der AV 1, 3 c) und 6 in den KN-Code 9102 12 00 einzureihen.
Sie dienen dazu, verschiedene Funktionen (Kommunikation, Schrittzähler, Herzfrequenzmessung, Uhr usw.) auszuführen, von denen keine aufgrund ihrer Bedeutung der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht.
In Anwendung der AV 3 c) sind die Fitness-Tracker daher in die Position 9102 einzureihen, die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in der Nomenklatur zuletzt genannt wird.
(Stand: 11.12.2020)
Quelle: Zoll.de






